Krebsbekämpfung nach Plan


Heike Oberpichler-Schwenk

Vom 22. bis 25. Februar 2012 findet in Berlin der 30. Deutsche Krebskongress statt. Der alle zwei Jahre von der Deutschen Krebsgesellschaft ausgerichtete Kongress steht diesmal unter dem Motto „Forschung fo(e)rdern, Qualität sichern“. Ein Schwerpunkt des Kongresses ist der Stand der Umsetzung des Nationalen Krebsplans.

Dieser Plan wurde im Sommer 2008 vom Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren initiiert, mit dem Ziel, die Krebsvorsorge und Versorgung von Krebspatienten zu verbessern, indem die Zusammenarbeit aller an der Krebsbekämpfung Beteiligten gefördert wird. Hierfür wurden vier Handlungsfelder definiert:

1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung

2. Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und der Qualitätssicherung

3. Sicherstellung einer effizienten onkologischen Behandlung

4. Stärkung der Patientenorientierung

Unter Beteiligung zahlreicher weiterer Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens wurden zunächst drei Arbeitsgruppen gebildet, um für die Handlungsfelder 1, 2 und 4 Teilziele und Umsetzungsempfehlungen zu erarbeiten [1]. Dieser Prozess ist inzwischen weitgehend abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden Anfang Januar auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht [2].

Demnach sollen zum Beispiel in Handlungsfeld 1 als Krebsfrüherkennungsuntersuchungen mit nachweislichem Einfluss auf die Mortalität an der Zielerkrankung organisierte Zervixkarzinom- und Darmkrebs-Screeningprogramme nach dem Vorbild des Mammographie-Screenings aufgelegt werden.

Zu Handlungsfeld 2 gehört unter anderem die Forderung nach evidenzbasierten Behandlungsleitlinien der höchsten methodischen Entwicklungsstufe (S3) für alle häufigen Tumorarten und – mit gleicher Priorität – nach der Durchführung von begleitenden Versorgungsforschungsprojekten, um Daten über die Anwendung und Auswirkungen der S3-Leitlinien zu erhalten.

Ein weiteres Ziel in Handlungsfeld 2 lautet: „Alle Krebspatienten erhalten eine qualitativ hochwertige Versorgung, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Wohnort und Versichertenstatus.“ Die Beratung zur Umsetzung dieses Ziels ist noch nicht abgeschlossen …

Ziel des Handlungsfelds 3 ist es, „allen Krebspatienten und -patientinnen einen fairen und schnellen Zugang zu nachweislich wirksamen innovativen Krebstherapien zu ermöglichen“ [2] – ein zweifellos kostenträchtiges Ziel. Hierzu gehören unter anderem die „Förderung der klinischen Prüfung onkologischer Behandlung, die Sicherung einer möglichst raschen Übertragung (Translation) neuer Therapieoptionen aus der Grundlagenforschung über klinische Studien in die Anwendung [und ein] zeitnaher Nachweis der Wirksamkeit neuer Therapieoptionen unter Alltagsbedingungen.“ Auf die Umsetzung im Rahmen des Nationalen Krebsplans werden Ärzte und Patienten allerdings noch etwas warten müssen. Nach Vorstellung eines Fachgutachtens [3] wurde beschlossen, vor weiteren Schritten in diesem Handlungsfeld erste Ergebnisse aus der Umsetzung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) abzuwarten – das ist auch Anfang 2012 noch Stand der Dinge.

Forschungsförderung fordern – vermutlich haben die Organisatoren des Krebskongresses auch dieses Ziel im Blick. Man darf ihnen dafür Erfolg wünschen.

Quellen

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