e-Health – ein Kinderspiel?


Rika Rausch

Elektronische Datenverarbeitung ist heute fester Bestandteil unseres Alltags. Wir haben Bekannte auf der anderen Erdhalbkugel, mit denen wir über das Internet kommunizieren. Wir fahren Autos, die wir an der Steckdose auftanken. Wir lesen Weltliteratur auf einem Bildschirm mit Vergrößerungsfunktion. Neben e-Mail, e-Auto und e-Book gibt es mittlerweile sogar e-Sport, bei dem professionelle Computerspieler auf Videoplattformen in Turnieren gegeneinander antreten und dabei von einem Millionenpublikum angefeuert werden. Stadionatmosphäre via Online-Chat.

Selbstverständlich hat die e-fizierung längst die Medizin erreicht: e-Health bezeichnet die Verbindung zwischen Internetdiensten und Gesundheit, insbesondere im Hinblick auf mögliche Konsequenzen und den Nutzen von Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen [5]. Durch elektronische Dokumentation und digitale Vernetzung sollen Prozesse in der medizinischen Versorgung einfacher, sicherer, schneller und effizienter gestaltet werden. Doch was bedeutet das kleine e für Apotheker und Ärzte?

Anfang dieses Jahres wurde der Referentenentwurf des e-Health-Gesetzes veröffentlicht [4]. Mit einem Maßnahmenpaket soll das Projekt elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorangebracht und die Telematikinfrastruktur etabliert werden: Fast möchte man sagen e wie endlich, liegt Deutschland in der Entwicklung im europäischen Vergleich doch weit zurück. Von elementarer Bedeutung auf diesem Weg ist die Einführung eines einheitlichen Medikationsplans, der laufend aktualisiert die Grundlage für eine berufsübergreifende Zusammenarbeit im Medikationsprozess darstellt. Man hat es eilig: Ab 1. Oktober 2016 haben Versicherte, die mindestens fünf verordnete Arzneimittel anwenden, einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans, zunächst in Papierform. Der Gesetzesentwurf benennt den Hausarzt als Verantwortlichen für die Datenpflege – erstmal …

Die Bundesärztekammer und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft sind mit dieser Festlegung durchaus einverstanden, allerdings sollte der Hausarzt die Aufgabe nicht exklusiv vornehmen, sondern unterstützt werden durch Fach- und Klinikärzte sowie Apotheker [2]. Die ABDA zeigt sich erfreut über den politischen Vorstoß und darüber, dass die Apothekerschaft in die Erarbeitung des einheitlichen Medikationsplans eingebunden wird [1]. Der Marketing Verein Deutscher Apotheken ist dagegen empört über die Rolle des Apothekers als „Statist“ [3]. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) wünscht sich für einen emanzipierten Patienten, dass er selbst entscheiden kann, welcher Leistungserbringer ihn unterstützen soll [6].

Auf dem 121. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) machten sich Vertreter aus Apotheker- und Ärzteschaft im Rahmen einer Podiumsdiskussion Gedanken über eine elegante Lösung. Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, machte noch einmal deutlich, dass es dem Apotheker nicht zusteht, die ärztliche Therapie zu bewerten. Es kam allerdings die Frage auf, ob der Apotheker nicht besser als der Arzt dazu geeignet wäre, die Selbstmedikation zu dokumentieren. Dr. med. Gunter Hauptmann, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland, vertrat die Meinung, dass jeder einen Medikationsplan machen dürfe, spielte aber vordergründig auf Fachärzte an. In einem Kommentar aus dem Publikum wurde ein offenes System gefordert, in das jeder eintragen, in dem aber keiner löschen darf.

Eine Patentlösung gab es am Ende nicht. Aber alle waren sich einig: Vor allem an den Schnittstellen der Versorgung sollte die Kommunikation verbessert werden; Ärzte und Apotheker müssen zusammenarbeiten und dürfen sich nicht durch die Politik entzweien lassen.

Und wer aktualisiert nun den Medikationsplan, inkl. Selbstmedikation? Ene, mene, muh …

Literatur

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