Elektronische Arzneimittelverordnung


Ein kurzer Überblick

Solvejg Langer und Rika Rausch, Stuttgart

Elektronische Gesundheitskarte (eGK), e-Health, e-Rezept – die digitale Vernetzung des Gesundheitswesens schreitet merklich voran. Durch elektronische Dokumentation und Datenverarbeitung erhofft man sich einen schnelleren und effektiveren Austausch von Informationen im Arzneimittelversorgungsprozess und eine Reduktion von unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Besonders häufig treten Fehler während der Verordnung auf, beispielsweise durch Übersehen von Kontraindikationen und Interaktionen. Eine elektronische Arzneimittelverordnung (Computerized physician order entry, CPOE) könnte die Arzneimitteltherapiesicherheit an dieser Stelle erhöhen. An der Universität Leipzig wurde eine systematische Literaturanalyse zu elektronischen Verordnungssystemen durchgeführt und dabei Stärken und Schwächen von CPOE aufgedeckt. Mehr dazu lesen Sie ab Seite 224 in dieser Ausgabe. Der vorliegende Artikel möchte dem in öffentlichen Apotheken tätigen pharmazeutischen Personal als Einführung in das bis dato noch klinikbezogene Thema dienen.

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