Substitutionsausschluss von Inhalativa


Interview mit Priv.-Doz. Dr. Christian Geßner, Leipzig

Seit Mitte Dezember 2014 sind vom Gemeinsamen Bundesausschluss (G-BA) Arzneimittel bestimmt worden, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen ist (Substitutionsausschlussliste). Dazu zählen bislang Betaacetyldigoxin, Ciclosporin, Digoxin, Digitoxin, Levothyroxin-Natrium, Phenytoin und Tacrolimus. Zu weiteren Therapiefeldern werden die Beratungen fortgesetzt. Hierzu zählen unter anderem Inhalativa zur Behandlung von Asthma bronchiale und chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD). Die Berufsverbände deutscher Pneumologen haben in einem Positionspapier ihre Forderung zur Aufnahme der Inhalative in die Substitutionsausschlusssliste erläutert. Priv-Doz. Dr. Christian Geßner ist niedergelassener Pneumologe und Leiter des pneumologisch/onkologisch/internistischen Studienzentrums (POIS) Leipzig. Wir befragten ihn zu den Argumenten für die Aufnahme der Inhalativa in eine Substitutionsausschlussliste.

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