Zahnfüllungen mit Amalgam

Vorteil überwiegt Risiken


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Die EU-Kommission hat auf die Anfrage eines Abgeordneten vom April 2003, ob eine Einschränkung oder ein Verbot von Quecksilber-haltigem Dentalamalgam vorgesehen sei, geantwortet: Nach einer Studie von 1998 können alle Zahnrestaurationsmaterialien schädliche Nebenwirkungen haben, da die meisten toxische Bestandteile enthalten. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Amalgam-Zahnfüllungen war jedoch günstig. Nach einer erneuten Prüfung anhand neuer Daten im Juli 2002 stellte die Kommission fest, dass die Aussagen dieser Studie weiterhin gültig sind. 

Diese Einschätzung teilen auch die Gerichte: Unter anderem wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Berufung einer Klägerin ab, die ihre Multiple-Sklerose-Erkrankung und Unfruchtbarkeit auf eine chronische Quecksilbervergiftung durch Amalgamfüllungen zurückführte. Die Hersteller von Amalgam-Zahnfüllungen sind damit nicht zu Schadensersatz verpflichtet (Az. 3 U 30/2000). 

Davon unberührt werden Amalgam-Abfälle aus der Zahnmedizin als gefährlicher Abfall eingestuft, der entsprechend entsorgt werden muss (Trennung von Wasser und Amalgam).

Quelle

Schorn G. Vorteil von Amalgam überwiegt gegenüber Risiken. Medizinprodukte Journal 2003;10:84-5.

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