Integrierte Versorgung und Schnittstellenbetreuung


Susanne Heinzl

Seamless Care, sektorenübergreifende Betreuung, Schnittstellenbetreuung, integrierte Versorgung – diese Begriffe sollen die Probleme beschreiben, erfassen und lösen, die für den Patienten beim Wechsel der Versorgungsebene entstehen. Dies kann zum Beispiel ein Wechsel aus dem ambulanten Bereich ins Krankenhaus und umgekehrt oder auch ein Wechsel vom Krankenhaus in eine Reha-Einrichtung sein.

Schon im Jahr 2000 ist die integrierte Versorgung mit den Regelungen im Sozialgesetzbuch (§ 140a ff. SGB V) eingeführt worden. Die Umsetzung solcher Kooperationsformen blieb jedoch begrenzt und beschränkte sich weitgehend auf die Bildung von Praxisnetzen. Mit der Gesundheitsreform 2004 erhielt diese Versorgungsform neue Impulse. So wurde zur Finanzierung der Projekte von 2004 bis 2006 ein festes Budget festgelegt. Es umfasst jeweils 1 % der ärztlichen Gesamtvergütung (220 Mio. Euro) und 1 % der Krankenhausbudgets (460 Mio. Euro), also theoretisch pro Jahr etwa 680 Mio. Euro. Derzeit findet zwischen den einzelnen Krankenkassen eine Art „Vertragswettlauf“ statt. Mit Stand vom 31. März 2005 waren 284 Verträge bekannt.

Insgesamt herrscht jedoch große Unsicherheit, was integrierte Versorgung eigentlich sein soll, wie sie sich von bereits bestehenden kooperativen Versorgungsformen unterscheidet, welche Voraussetzungen hierfür gelten, wie die Vergütung und/oder die Finanzierung erfolgt.

In § 129 SGB V ist geregelt, dass Apotheken an den vertraglich vereinbarten Versorgungsformen beteiligt werden können. Die Angebote sind öffentlich auszuschreiben. Aufgrund der Arzneimittelpreisverordung muss sich die Ausschreibung auf die Zusatzleistungen wie Information und Beratung zur Arzneimitteltherapie beziehen. Ausdrücklich heißt es nämlich in § 129 SGB V, dass von den Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung nicht abgewichen werden darf.

Wenngleich derzeit völlig offen ist, ob die bisherigen Modelle zur integrierten Versorgung effizient und für den Patienten nützlich sind, ist es überaus wichtig, dass die Apothekerschaft ihren Platz in diesen Versorgungsmodellen beansprucht und ausfüllt. Für die Krankenhausapotheke sind allerdings die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine aktive Beteiligung nicht ausreichend. Ein zukunftsweisendes Modell wird derzeit an der Universitätsklinik in Hamburg erprobt, in dem es eine Kooperation zwischen Krankenhausapotheke und einem Verbund niedergelassener Apotheken gibt. Dr. Michael Baehr, Hamburg, stellte das Projekt bei der Jahrestagung der ADKA-Süd am 1. April dieses Jahres in Ulm vor. Er konnte aber sein Unverständnis über eine juristische Intervention des Hamburger Apothekervereins gegen diese wegweisenden pharmazeutischen Aktivitäten nicht verhehlen. Glücklicherweise kam man letztendlich zu einer gütlichen Einigung.

Ob integrierte Versorgung (IV), medizinisches Versorgungszentrum (MZV) oder Disease-Management-Programme (DMP) sich durchsetzen und bewähren, ist offen – eines ist jedoch sicher: der Apotheker muss sich in allen Modellen einbringen und engagieren. Welche Möglichkeiten es hierzu im Bereich der „Seamless Care“ in der Pharmazie gibt, ist in unserem Übersichtsbeitrag ab Seite 150 beschrieben.

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