Kennzahlen für Therapiequalität und -sicherheit


Heike Oberpichler-Schwenk

Wer sich in ein Krankenhaus begibt, möchte dort gut, sicher und erfolgreich behandelt werden. Um Patienten und zuweisenden Ärzten eine Orientierung über die Behandlungsqualität zu ermöglichen, sind die Krankenhäuser seit 2005 verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Hierbei müssen sie (neben Angaben zu Fallzahlen, Ausstattung etc.) Auskunft über verschiedene Qualitätsindikatoren geben. Bis vor kurzem waren 28 Indikatoren definiert. Im Mai 2011 hat nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine umfangreiche Ergänzungsliste verabschiedet, so dass zukünftig je nach Leistungsspektrum des Krankenhauses bis zu 182 Qualitätsindikatoren und Kennzahlen veröffentlicht werden müssen. Diese beziehen sich auf 25 Leistungsbereiche, unter anderem Herzschrittmacher-Erstimplantation und -Aggregatwechsel, Geburtshilfe, Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation, Mammachirurgie, Dekubitus und Pneumonie. Zu den neuen Indikatoren gehören zum Beispiel die Beweglichkeit nach Erstimplantation von Knie-Endoprothesen oder die Anzahl von Wundinfektionen nach Implantation neuer Hüftgelenke [1].

Die Indikatoren wurden im Auftrag des G-BA vom AQUA-Institut erarbeitet. „Die Patienten und auch die einweisenden Ärzte können sich damit ein sehr viel genaueres Bild von den Leistungen der Krankenhäuser machen. Allerdings müssen die bereitgestellten Informationen patientengerecht aufbereitet werden, damit sie auch von Nicht-Medizinern verstanden werden“, wird der Geschäftsführer des Instituts zitiert [1]. Das bestätigt sich beim Blick in die Liste der Indikatoren [2], selbst bei anscheinend eindeutigen Angaben. Warum beispielsweise ist bei der Implantation von Hüft-Endoprothesen und Knie-Totalendoprothesen als erster Qualitätsindikator „Indikation“ mit einem Referenzbereich von (nur) ≥90% genannt?

Bisher unberücksichtigt ist in den strukturierten Qualitätsberichten die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). Entsprechende Patientensicherheitsindikatoren (PSI) zu erarbeiten, hat das Institut für Patientensicherheit (IfPS) der Universität Bonn zum Ziel [3]. Es wird dabei im Rahmen des „Aktionsplans 2008/2009 zur Verbesserung der Arzneimittesicherheit in Deutschland“ unter anderem vom Bundesgesundheitsministerium gefördert. Das Institut hat unlängst eine Liste von 14 Patientensicherheitsindikatoren veröffentlicht [4]. Diese Liste basiert auf einem systematischen Review von 385 veröffentlichten AMTS-Indikatoren. Diese wurden daraufhin beurteilt, wie schwerwiegend und wie wahrscheinlich die unerwünschten Ereignisse sind, die durch sie abgebildet werden, und wie hoch die Chance ist, durch die Beachtung des Indikators Schäden für den Patienten zu verhindern (Präventionsgrad). Aus einer anschließenden zweistufigen Expertenbewertung (Delphi-Verfahren) von 20 Indikatoren resultierten die erwähnten 14, zum Beispiel

  • Existenz einer Medikationsliste
  • Überwachung der Nierenfunktion und des Kaliumgehalts bei Patienten mit ACE-Hemmer-Verordnung
  • Prozentsatz der sicheren Medikamentenverordnungen für diskontinuierliche Arzneimitteltherapie (z.B. Methotrexat einmal wöchentlich)

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