Heike Oberpichler-Schwenk, Stuttgart
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Werdende Eltern beantworten die Frage nach dem Wunschgeschlecht ihres Kindes nicht selten so: „Egal. Hauptsache gesund!“ Unser Gesundheitssystem hat ein Raster von Untersuchungen geschaffen, um möglichst rasch Gewissheit zu erlangen, ob dieser Wunsch sich erfüllt hat – oder um im Fall einer Erkrankung des Kindes möglichst früh intervenieren zu können. In der „Kinder-Richtlinie“ [1] hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definiert, auf welche Früherkennungsuntersuchungen ein Anspruch zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Hierzu gehören, nach der ersten körperlichen Untersuchung unmittelbar nach der Geburt (U1), verschiedene Screeninguntersuchungen bereits in den ersten Lebenstagen:
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