Entlassmanagement in Deutschland


Erfahrungen einer klinikweiten Umsetzung

Benedict Morath, Stefanie Walk-Fritz, Torsten Hoppe-Tichy, Walter Emil Haefeli und Hanna Marita Seidling, Heidelberg

Mit dem 2017 verabschiedeten Rahmenvertrag „Entlassmanagement“ formulierte der Gesetzgeber spezifische Anforderungen an das Entlassmanagement in Deutschland, die in der Routineversorgung umgesetzt werden mussten. Wir haben beispielhaft an einem Klinikum der Maximalversorgung in einer die Implementierung begleitenden Prozessanalyse untersucht, wie neue gesetzeskonforme Entlassprozesse die Verantwortlichkeiten im klinischen Alltag beeinflussen und welche potenziellen Barrieren bei der Implementierung auftreten können. Dabei zeigte sich, dass insbesondere eine gesteigerte Arbeitslast auf ärztlicher Seite und eine unzureichende digitale Infrastruktur die Ausrollung des Entlassmanagements erschweren können. Daher sollte geprüft werden, ob und wie die neuen Aufgaben im Entlassmanagement kompetenzgerecht auf verschiedene Berufsgruppen verteilt werden können, und ein Augenmerk auf eine adäquate digitale Infrastruktur gelegt werden. Neben den gesetzlichen Anforderungen an das Entlassmanagement sollten außerdem weitere Ansatzpunkte identifiziert werden, wie die Krankenhausentlassung durch geeignete Interventionen verbessert werden kann. Ein Verbesserungspotenzial liegt dabei im transsektoralen Informationsfluss, da nachsorgende Leistungserbringer häufig nicht und wenn, nicht eindeutig, auf ein notwendiges arzneimittelbezogenes Therapiemonitoring hingewiesen werden. Deshalb sollten arzneimittelbezogene Monitoringhinweise automatisiert, standardisiert und bedarfsgerecht in die Kommunikation mit den nachsorgenden Leistungserbringern eingebunden werden.

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