Ein Standardwerk für (fast) alle Fälle


Dennis A. Effertz, Freiburg

Handbuch des Medizin- und Gesundheitsrechts

Von Valentin Saalfrank (Hrsg.). Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart, 2020. 1. Auflage inkl. 9. Akt. lfg. 2226 Seiten, 17,0 x 24,0 cm, 3 Ringordner, zur Fortsetzung. 148,00 Euro. ISBN 978-3-8047-4126-3.

Der Titel „Handbuch des Medizin- und Gesundheitsrechts“ lässt ein kompaktes Werk vermuten. Obgleich es den wissenschaftlich oder praktisch arbeitenden Juristen und anderen, die sich mit Rechtsfragen des so vielfältigen Querschnittsfaches des Gesundheitsrechts beruflich befassen nicht wundern kann, ist „Handbuch“ in diesem Fall nicht wörtlich zu verstehen. Mit der 9. Aktualisierungslieferung 2020 umfasst die Loseblattsammlung nunmehr drei Ringbuchordner mit über 2200 Seiten, da mit der steten Veränderung im Gesundheitswesen auch Verschiebungen der relevanten Rechtsgebiete einhergehen. So rückt etwa mit der Telemedizin neben dem Berufsrecht auch zunehmend das Datenschutzrecht in den Fokus. Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Digitalisierung ist es weiterhin erfreulich, dass das Handbuch um ein Kapitel zu strafrechtlichen Aspekten des Medizinrechts mit Schwerpunkt auf Korruptionsdelikte erweitert wurde. In Zeiten in denen „Bits und Bytes“ über unsichtbare Datenautobahnen gelenkt werden – Stichwort: Makeln –, dürfte dieser Bereich zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Das Werk verbleibt trotz des erkennbaren Anspruchs der umfassenden Darstellung des Gesundheitsrechts auch inhaltlich praktisch nie an der Oberfläche. Obgleich die Autoren auf die zügige Vermittlung eines Überblicks Wert zu legen scheinen, so bietet die gute Strukturierung der einzelnen Kapitel die Möglichkeit, gezielt weiter zu vertiefen. Naturgemäß kennen die Vertiefungsmöglichkeiten innerhalb eines Handbuchs allerdings auch Grenzen. Beispielsweise wird dem Leser ein umfassendes Bild zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung vermittelt (§ 3). Auch eine Vertiefung in den Bereich des „Damoklesschwerts“ der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist möglich. Die Grenzen sind allerdings dann erreicht, wenn man nach Spezifika wie kassenseitig initiierten Einzelfallprüfungen oder regionalen Besonderheiten des ärztlichen Prüfwesens sucht.

Ein Makel, den man wohl mehr der rein faktischen Spezialisierungsnotwendigkeit der Autoren innerhalb des umfassenden Gesundheitsrechts als dem Werk selbst zurechnen muss, ist die durchweg sehr strikte Separierung des Apotheker- bzw. Apothekenrechts vom Recht der Heilberufe im engeren Sinne. Obgleich man wohl über die Zuordnung der Apothekerschaft zu den Heilberufen diskutieren kann, so besteht dennoch ein weitgehender Gleichlauf in Bezug auf das Berufsrecht und die Berufsorganisation. Da das Apothekenrecht letztlich auf die „Institution Apotheke“ fokussiert, fehlt das apothekerliche Berufsrecht im Ergebnis dann oftmals gänzlich – so auch in diesem Werk. Dieses Beispiel steht stellvertretend für den Wunsch, dass ein „Gesamtwerk“ zum Gesundheitsrecht Verbindungen und Unterschiede zwischen sich in der Versorgungsrealität aufgrund des zunehmenden interdisziplinären Zusammenwirkens überschneidenden Rechtsgebieten aufzeigen könnte.

In einer Gesamtwürdigung eignet sich das Handbuch sowohl für die Wissenschaft als auch für die Praxis. Die gleichermaßen deskriptive und kritische Herangehensweise der Autoren ermöglicht bereits die Beantwortung vieler alltäglicher Fragestellungen insbesondere mit Blick auf die „großen“ Leistungssektoren und wichtigsten Akteure in unserem komplexen Gesundheitswesen.

Medizinische Monatsschrift für Pharmazeuten 2021; 44(08):292-292